BEDARFS- ODER VERBRAUCHSAUSWEIS?

Zur Vermietung und zum Verkauf einer Immobilie ist der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelte Energieausweis obligatorisch. Fehlt bei dem Verkauf oder der Neuvermietung ein korrekt ausgestellter Energieausweis, können hohe Bußgelder drohen.

Es gibt zwei Arten des Ausweises: Der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) dokumentiert den jährlichen Gesamtbedarf an Primärenergie. Der verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) gibt die Energiemenge an, die die Bewohner in den vergangenen drei Jahren zum Heizen und zur Warmwasserbereitung benötigt haben.

Gern vermitteln wir Ihnen zur Erstellung beider Varianten des Energieausweises einen Fachmann unseres Vertrauens.

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Ihre Vorteile

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Thomas Schilling  Projektentwicklung & Immobilien
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