BEDARFS- ODER VERBRAUCHSAUSWEIS?

Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht. Ohne einen korrekt ausgestellten Energieausweis drohen hohe Bußgelder.
Es gibt zwei Arten:
Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten jährlichen Primärenergiebedarf der Immobilie.

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren – für Heizung und Warmwasser.
Wir unterstützen Sie gern und vermitteln Ihnen vertrauenswürdige Experten zur Erstellung beider Energieausweis-Varianten.

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Ihre Vorteile

Alle Varianten des Energieausweises aus einer Hand.

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IMMOBILIEN Thomas Schilling 
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und nach Vereinbarung; bei Bedarf auch am Wochenende.